Auswirkungen des Coronavirus auf den Aktienmarkt

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Das Coronavirus und seine Auswirkungen sind aktuell in aller Munde. Auch am Aktienmarkt geht das Virus nicht spurlos vorbei. Im Gespräch erzählt Gerhard Weninger, Leiter der Abteilung Private Banking der Sparkasse Voitsberg-Köflach Bankaktiengesellschaft, was diese Situation im Detail für den Aktienmarkt bedeutet.

Wie beeinflusst die aktuelle Corona-Krise den Aktienmarkt?

Die aktuelle Corona-Krise hat vor allem einen weltweiten psychologischen Einfluss. Derzeit regiert nicht die Vernunft, sondern die Panik und Angst. Der Verfall des Ölpreises wird in der Finanzwelt als dramatischer interpretiert als der Coronavirus. Eine Abschwächung der Wirtschaft findet statt, nur ist dieser noch nicht absehbar und messbar.

Welche Aktien fallen  aktuell am stärksten?

Bei Angst spielt meist die Branche keine Rolle. Wobei in Bezug auf den Coronavirus natürlich die Freizeitindustrie und alles was dazu gehört am schwersten getroffen wurde. Und aufgrund des Ölpreisverfalles leidet auch die Finanzindustrie.

Wann begann der  Aktienfall?

Die Angst kam erst, als der Virus in Europa und in den USA angekommen ist und wir unmittelbar damit konfrontiert wurden. Der Ölpreisverfall Anfang März wurde von der OPEC verursacht und kam über Nacht. Den weiteren Kursrutsch verursachten die Nationalen und Internationalen Maßnahmen gegen den Virus. Derzeit ist wieder der Verfall des Ölpreises kein positiver Motivator für steigende Börsen.

Was raten Sie den Betroffenen?

Unser Ziel als Berater ist es, die Kundenwünsche in einer Veranlagungsstrategie abzubilden. Die aus meiner Sicht beste und sinnvollste Variante, wenn es zum Kundenziel passt, ist eine breite Aufteilung in verschiedenen Anlagenklassen und dies weltweit. Also eine breite Streuung. Einer der wichtigsten Faktoren ist derzeit allerdings die Laufzeit. Denn mit dieser hat man sich bei Abschluss der Veranlagung ein konkretes Ziel gesetzt und dieses gilt es auch in schwierigen Zeiten weiterhin im Auge zu behalten.  Eine auf Tranchen ausgerichtete Investition ist sicher auch eine sehr gute Alternative.

Sind dann nicht  Anleihen aktuell die bessere  Variante?

Eine Anleihe vom österreichischen Staat hat derzeit, bei einer Laufzeit von 10 Jahren, einen negativen Zinssatz. Ich denke ein Privatanleger ist damit nicht gut beraten. So wie bei allen anderen Anlageklassen hängt es auch bei der Anleihe vom Kunden ab, welches Risiko er eingehen möchte.

So Weninger im Interview mit dem WIR-Magazin am 13. März 2020. Eine Prognose für den Aktienmarkt sei aktuell noch nicht bekannt.

Homeoffice –  was lässt sich  steuerlich absetzen?

In Zeiten der Corona-Krise und den damit einhergehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Virus wird vermehrt auf Homeoffice gesetzt. Die Umstellung auf Homeoffice kann bewirken, dass bei einigen Arbeitnehmern die beruflich bedingten Ausgaben stetig steigen. Doch was kann alles abgesetzt werden, um die steuerlichen Abgaben zu reduzieren?  Die Arbeiterkammer weiß die Richtung.

Was genau sind  Werbungskosten?

Werbungskosten eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Sie stehen also in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit. Sämtlichen Arbeitnehmern steht ein jährliches Werbungskostenpauschale in Höhe von 132 Euro zu, welches bereits bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt wird. „Möchten Sie Ihre tatsächlichen Ausgaben, welche im Rahmen der Berufsausübung entstehen und nicht vom Arbeitgeber ersetzt werden, absetzen, müssen diese zusammengerechnet das Werbungskostenpauschale von 132 Euro übersteigen“, so AK-Steuerexperte Bernhard Koller: „Erst dann wirken sich die Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung steuermindernd aus.“

Was fällt unter das Werbungskostenpauschale?

Folgende, in der Praxis häufig anfallende Werbungskosten, gelten nur dann als steuermindernd, wenn die Ausgaben jährlich mehr als 132 Euro betragen: Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Internetkosten, Telefon, Fachliteratur, Betriebsratsumlage, Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten oder Sprachkurse, berufliche Fahrt- und Reisekosten, soweit sie nicht vom Arbeitgeber ersetzt werden. 

Was gilt es, bei Arbeitsmitteln zu berücksichtigen?

Darunter fallen Geräte und Materialien, die für die berufliche Tätigkeit notwendig sind, wie beispielsweise Büromaterial (Druckerpatronen, Schreibutensilien), Computer, Drucker, Scanner, Druckerpapier oder Werkzeuge.

Ab wann spricht man von einem Arbeitszimmer?

Ein häusliches Arbeitszimmer liegt vor, wenn es sich in der Privatwohnung, im privaten Wohnhaus oder auf demselben Grundstück befindet und von der Wohnung aus begehbar ist. Hierbei darf es sich nicht um ein Durchgangszimmer zu anderen privaten Räumen handeln. Weiters sollte die Aufbewahrung von privaten Gegenständen wie beispielsweise Fernseher, Gästebett oder herumliegendes Spielzeug der Kinder tunlichst vermieden werden, da dies die steuerliche Anerkennung eines Arbeitszimmers hindert. 

Kann man die Einrichtung des Arbeitszimmers absetzen?

Die Einrichtungsgegenstände der Wohnung bzw. des Arbeitszimmers unterliegen dem Abzugsverbot, selbst wenn diese betrieblich bzw. beruflich genutzt werden oder normalerweise als Arbeitsmittel anzusehen wären (z. B. Bücherregale oder Schreibtische). Ausschließlich beruflich verwendbare Einrichtungsgegenstände, wie beispielsweise ein Schreibtisch oder ein dazugehöriger Drehsessel, sind steuerlich jedoch dann absetzbar, wenn sie gesondert (unabhängig von der übrigen Einrichtung beispielsweise anlässlich der Aufnahme der Berufstätigkeit) angeschafft werden. Typische Arbeitsmittel hingegen, wie Drucker und Faxgeräte, sind bei beruflicher Verwendung steuerlich immer abzugsfähig, auch wenn sie in Privaträumen oder einem nicht abzugsfähigen Arbeitszimmer verwendet werden. 

Kann man für ein Arbeitszimmer die Miete anteilig absetzen?

Für die steuerliche Abzugsfähigkeit muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden. Der als Arbeitszimmer bestimmte Raum muss auch tatsächlich (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt werden. Erfüllt ein Arbeitszimmer diese Voraussetzung, können Arbeitnehmer die Miete sowie die Betriebskosten anteilig absetzen. Hat der Steuerpflichtige eine Eigentumswohnung bzw. ein Haus erworben, können auch anteilige Finanzierungskosten (Zinsen für Darlehen) und eine anteilige Absetzung für Abnutzung steuermindernd berücksichtigt werden.

Frauen in der Coronakrise

Die Coronakrise hat unser aller Leben verändert, weil Gesundheit unser höchstes Gut ist. Manche trifft sie aber mit voller Wucht, besonders Frauen, dort wo sie ihrer Arbeit nachgehen und ihren Lebensunterhalt verdienen. Zwischen Totalüberlastung, Arbeitsplatzverlust und Existenzängsten.

Sie können ihre Berufe vom einen auf den anderen Tag nicht mehr ausüben, weil sie in der Gastronomie oder im Nicht-Lebensmittelhandel arbeiten oder, wie eine Friseurin, Dienstleistungen direkt am Menschen erbringen. Im besten Fall werden sie in Kurzarbeit geschickt, die dankenswerterweise von den Sozialpartnern ausgearbeitet wurde. Im schlechteren Fall wurden sie gekündigt, sofern sie überhaupt angemeldet waren, oder stehen jetzt als kleine Selbstständige vor dem Nichts – und müssen sich als Bittstellerinnen um Zuwendungen aus dem Notfallsfonds anstellen, weil die Bundesregierung ja einen Rechtsanspruch auf Entschädigung durch das Epidemiegesetz kurzerhand gekappt hat. Arbeitslosigkeit und Armut haben nun Menschen erfasst, denen Österreich Wohlstand, Wirtschaftskraft und Lebensqualität verdankt. 

Elisabeth Grossmann: Wir werden diese Krise in Österreich mit
 vereinten Kräften bewältigen. FOTO: SPÖ Parlamentsklub

„Die haben sich einen Rechtsanspruch auf Existenzsicherung und nicht Almosen verdient! Daher sind Arbeitslosengeld und Familienhärtefonds anzuheben und es braucht ein Konjunkturpaket für den Dienstleistungsbereich, wo viele Frauen arbeiten! Die einen haben ihre Arbeit verloren, die anderen schuften sich ab, weil sie zu den sogenannten 'systemrelevanten Berufen' gehören", so SPÖ Landesfrauenvorsitzende BR Elisabeth Grossmann. Zu 75 % sind es Frauen, die im Gesundheitswesen, im Lebensmittelhandel und der -produktion,  der Reinigung oder nun auch als Näherinnen von Schutzmasken das Land am Laufen halten. „Vergessen wir das nicht bei den nächsten Gehaltsverhandlungen, denn diese ArbeitnehmerInnen haben sich nicht nur mehr Wertschätzung, sondern auch mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen verdient", betont Grossmann.

Ganz regional: einkaufen in steirischen Betrieben

Regionalität, die Herkunft der Produkte und ihre Nachvollziehbarkeit – für viele Konsumenten werden diese Kriterien beim Einkauf zunehmend wichtiger, vor allem in schwierigen Zeiten. Viele Plattformen bieten nun heimischen Unternehmen eine Bühne und Konsumenten eine Übersicht und Erleichterung für ihre Einkäufe.

Viele Studien, wie zum Beispiel jene von der GS1 Austria GmbH  (einer Non-Profit Organisation und 100-prozentigen Tochter der WKO Österreich), zeigen: immer mehr Konsumenten legen Wert auf regionale Produkte beim Einkauf. Sie achten auf die Herkunft und möchten wissen, woher die Produkte in den Lebensmittelregalen stammen. Vor allem aktuell ist Regionalität besonders wichtig – für Konsumenten ebenso, wie für die heimischen Betriebe. Daher bieten viele Plattformen den steirischen Betrieben eine Bühne und Konsumenten eine Übersicht.

Plattformen im Überblick

Unternehmen können hier ihre Produkte präsentieren und weiterhin anbieten. Konsumenten wird dadurch der Einkauf und die Suche nach ebendiesen Anbietern erleichtert. Zu den Plattformen zählen:

1. Österreich liefert
2. WKO - Steirisch einkaufen: listet steirische Dienstleister, Notdienste, Gastronomiebetriebe, Online-Shops. Initiiert von der WKO Steiermark.
3. WKO - Regional einkaufen: listet österreichweit Unternehmen, initiiert von der WKO Österreich
4. Kleine Zeitung #wirstehenzusammen
5. Retail
6. Frisch zu mir: listet Wirte mit Lieferdienst
7. Falter Onlineshop-Fiebel
8. Kauf daheim
9. Zusammen leiwand: Hier werden Gutscheine zur Verfügung gestellt, die später eingelöst werden können.
10. Regional bestellen
11. Shopliste
12. LUUPS: Hier werden Wertgutscheine verschiedener Plattformen angeboten, die später eingelöst werden können.
13. Graz kauft regional: Facebook-Seite, auf der  regionale Unternehmen ihre Produkte präsentieren
14. Supportourgraz: Facebook- und Instagram-Seite präsentiert lokale Unternehmen und spezielle Produkte oder Angebote

Weitere Informationen

  • Dieser Inhalt ist: Redaktioneller Beitrag
Letzte Änderung am Donnerstag, 07 Mai 2020 09:17

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