Steuertipp:
Gesetzliche Neuerungen 2018
Ab 1.1.2018 müssen Lehrbetriebe für allfällige Internatskosten während des Berufsschulbesuches ihrer Lehrlinge aufkommen. Die Lehrlinge bzw. deren Erziehungsberechtigte werden daher von dieser Kostenbelastung befreit. Die Lehrbetriebe müssen diese Auslagen zunächst selbst begleichen, erhalten dafür aber eine Ersatzleistung aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds. Achtung: Diese Ersatzleistung muss beantragt werden!
Ab 1.7.2018 erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 10 Arbeitnehmern bei längeren Krankenständen ihrer Mitarbeiter auf Antrag 75% des fortgezahlten Entgelts. Derzeit erstattet die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) den Klein- und Mittelbetrieben bis 50 Arbeitnehmer 50% des fortgezahlten Entgelts im Krankenstand für maximal 6 Wochen.
Für lange Krankenstände (mindestens 43 Tage) von Selbständigen gibt es ebenfalls eine Änderung. Das Krankengeld gebührt ab 1.7.2018 bereits ab dem 4. Tag und wird bei Überschreitung der Krankenstandsdauer von 43 Tagen rückwirkend ausbezahlt.
Die Auflösungsabgabe (derzeit EUR 128,00), welche bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Dienstgeber zu bezahlen ist, wird ab 01.01.2020 abgeschafft.
Weitere Infos:Ihr PARTNER für Rechnungswesen, Personalverrechnung, ControllingMag. Paul Unterberger8200 Mühlenweg 160664/1444209, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Termin u. Ort nach Vereinbarung
Rechtstipp:
Erbrecht
Das außerordentliche Erbrecht des/der Lebensgefährten/in setzt voraus, dass keine gesetzlichen Erben berufen sind und der/die Lebensgefährte/in in den letzten drei Jahren vor dem Tod der/des Verstobenen im gemeinsamen Haushalt gelebt hat, außer wenn erhebliche Gründe z.B. gesundheitlicher oder beruflicher Art dem entgegenstanden und dennoch eine typische besondere Verbundenheit bestand. Eine letztwillige Verfügung ist jedenfalls zu empfehlen.
Gerne stehe ich Ihnen zur Ausarbeitung und Errichtung Ihrer Nachfolgeregelung zur Verfügung!
Weitere Infos:Rechtsanwalt Mag. Wolfgang KlasnicGratweinerstraße 218111 Judendorf-Straßengel03124/54140Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!