Steuertipp

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Expertentipp Steuerreform 2016

– Vorsteuerabzug bei Elektroautos! Beim Kauf eines Elektroautos fällt keine NoVa an! Nach der Sachbezugsverordnung, die seit 01 .01. 2016 Gültigkeit hat ist auch kein Sachbezug für die Arbeitnehmer anzusetzen! 

Mit der Steuerreform 15/16 ist für betriebliche E-Autos grundsätzlich der Vorsteuerabzug möglich (gilt auch für Miet- & Leasingautos). Um diese Möglichkeit zu nutzen darf das KFZ nur elektrisch oder elektrohydraulischem Antrieb haben (Co2 Emmissionswert 0 g).

Übersteigen die Anschaffungskosten die Angemessenheitsgrenze um mehr als 100 % (über € 80.000,-), steht kein Vorsteuerabzug zu. Auch alle weiteren Koten für dieses KFZ sind vorsteuerabzugsfähig (Treibstoff, Service etc.)

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen

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Letzte Änderung am Donnerstag, 01 Dezember 2016 16:07

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