FÖRDERUNGEN Spezial | „Sanierungspass“ – leistbares Wohnen!

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FÖRDERUNGEN Spezial | „Sanierungspass“ – leistbares Wohnen! Foto: © kurgu128/stock.adobe.com

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Der „Sanierungspass“ startet mit 1. Juni 2026. Dem vorgelagert gibt es mit der Sonderförderung „Steirischer Sanierungsbonus“ seit 1. April 2026 außerdem eine Lösung für bereits umgesetzte Sanierungsmaßnahmen.

Für alle Sanierer und ihre neuen Sanierungsprojekte startet ab 1. Juni 2026 mit dem „Sanierungspass“ (Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept) eine neue Förderschiene.

Der „Sanierungspass“ führt die ehemaligen Förderschienen „Kleine Sanierung“ und „Umfassende energetische Sanierung“ in ein neues und flexibleres System zusammen. Statt wie bisher entweder eine oder mindestens drei Maßnahmen zeitgleich umsetzen zu müssen, bietet das künftige System flexiblere Möglichkeiten, um ein in die Jahre gekommenes Gebäude Schritt für Schritt energieeffizienter zu machen.

Grundlage ist ein Sanierungsplan

Grundlage ist ein verbindlicher, individueller Sanierungsplan, der binnen einer bestimmten Zeit umgesetzt wird. Es können ein bis vier thermische Sanierungsmaßnahmen (z. B. Dämmung der Außenwände oder der obersten Geschoßdecke, Tausch von Fenstern und Außentüren) gefördert werden, wobei der Fördersatz je nach Anzahl der Maßnahmen stufenweise von grundsätzlich 10 % über 20 % und 25 % bis auf maximal 30 % steigt. Wer mehr umsetzt, profitiert von höheren Förderungen.

Um die Planungssicherheit zu erhöhen, wird auf ein zweistufiges Förderverfahren umgestellt und – wie bereits in anderen Förderschienen etabliert – mittels Förderticker über die verfügbaren Budgetmittel informiert. Voraussetzung ist, dass vor erfolgreicher Registrierung noch nicht mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen begonnen wurde.

Die Förderrichtlinie mit allen näheren Informationen soll zeitnah in der Landesregierung beschlossen werden. Für Wohnbaulandesrätin Simone Schmiedtbauer ist klar: „Der Sanierungspass stärkt leistbares und nachhaltiges Wohnen und sichert gleichzeitig Arbeitsplätze.“ Auch Claudia Holzer betont die Vorteile: Neben geringeren Energiekosten steigt auch der Wohnkomfort deutlich.

 

Förderungen rückwirkend beantragen

Neu ist auch der „Steirische Sanierungsbonus“, der seit 1. April 2026 gilt: Wer bereits vor April 2025 mit förderfähigen Sanierungen begonnen hat, kann rückwirkend eine Förderung von 15 Prozent beantragen – allerdings nur für begrenzte Zeit und solange Budgetmittel verfügbar sind.

 


V. l.: Die Landesrätinnen Simone
Schmiedtbauer und Claudia
Holzer präsentieren den
„Sanierungspass“.

© Land Steiermark/Robert Binder

 

 

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Letzte Änderung am Sonntag, 26 April 2026 08:06

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